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Dipl.-Kfm. Stephan Weber
Zum Müggenberg 63
D - 59755 Arnsberg

Tel. +49 (0)2932 4 29 29 4 oder
+49 (0)2932 931 0 753
Mobil - D1: +49 (0)171 99 455 99
Steuernummer: 303/5124/6563
E-mail:  info@arbeitsvermittlung-arnsberg.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 


Gegenstand des Vertrages

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen der Arbeitsvermittlung-Arnsberg im folgenden "AA" genannt und dem zu vermittelnden Auftraggeber im nachfolgenden "AG" genannt. 

1. Gültigkeit

Für den Geschäftsverkehr zwischen der AA und dem AG gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen des AG, die mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sie mit der AA schriftlich vereinbart sind. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die AGB Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht darauf verwiesen wird. Grundlage der Vereinbarung ist die Aufnahme in die Datenbank von AA bzw. die Verwaltung der Daten der arbeitssuchenden Person für die jeweilige Dauer der einzelnen Vertragsvereinbarung. 

2. Vertragsabschluss

Der AG erklärt mit Unterzeichnen des Vermittlungsvertrages der AA gegenüber, dass Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Die AA ist berechtigt, die Personalien des AG auf geeigneten Datenträgern abzuspeichern und gemäß Vertragsvereinbarung für die Vermittlung gemäß Vertragsvereinbarung an Dritte (Arbeitgeber, Unternehmen, Firmen usw.) weiterzugeben. 

Die AA ist ggf. berechtigt, zur besseren Vermittlungsmöglichkeit des AG Bewerbungsbilder material (Gesichtsprofile/Ganzkörperprofile) anzufordern bzw. selbst oder durch Dritte von ihm Beauftragte zu produzieren. 

3. Vergütung

Die AA erhält bei erfolgreicher Vermittlung des AG für seine Dienstleistung eine Vermittlungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung (SGB III) § 421g vom 27.03.02 

Wird das vermittelte Arbeitsverhältnis zwischen AG und Arbeitgeber vor Ablauf von 6 Monaten beendet, was durch Verschulden des AG (Kündigung, Arbeitsverweigerung, des AG usw.) zurückzuführen ist, muss der AG die Restvermittlungsprovision gemäß Sozialgesetz -buch (SGB) Drittes Buch ( III) Arbeitsförderung (SGB III) § 421g vom 27.03.02 selbst tragen. 

4. Dienstleistungsbeginn

Mit Hinterlegung des persönlichen Vermittlungsgutscheines vom zuständigen Arbeitsamt des AG beginnt sofort die AA für den AG gemäß Vertragsvereinbarung tätig zu werden. Hat der AG keinen Vermittlungsgutschein von seinem zuständigen Arbeitsamt zu beanspruchen, hat der AG die Möglichkeit, die Vermittlungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch ( III) Arbeitsförderung (SGB III ) § 421g vom 27.03.02 selbst zu tragen bzw. wird mit dem AG ein gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen. 

5. Vertragsdauer

Die Vertragsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, endet aber mit Ablauf der Gültigkeit des persönlichen Vermittlungsgutscheines des zuständigen Arbeitsamtes des AG. Die Dienstleistung der AA verlängert sich weiter, wenn der AG einen neuen gültigen Vermittlungsgutschein des zuständigen Arbeitsamtes bei der AA hinterlegt bzw. ein gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen wird bzw. ist. 

6. Kündigung

Der AG kann den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist zum nächsten Monatsende kündigen. Kündigt der AG, so hat er den bis dahin entstandenen Aufwand der AA gegen Tätigkeitsnachweis zu vergüten. 

7. Haftung der AA

Die AA übernimmt keine Erfolgsgarantie bei nicht Vermittelbarkeit des AG und lehnt jede Haftung für finanzielle, körperliche oder andere Schäden ab, die mit diesem Vermittlungsservice der AA in Zusammenhang gebracht werden können. Weiterhin kann die AA weder für unkorrekte Angaben in den Vertragsunterlagen des AG verantwortlich gemacht werden, noch für den eventuellen Missbrauch von Informationen des AG, die an Dritte zur Anbahnung einer Vermittlung notwendig sind. 

8. Änderungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner haben die unwirksame Klausel, durch eine wirtschaftlich gleichwertig wirksame Bestimmung zu ersetzen. 

Gerichtsstand ist Arnsberg.